Heft 5 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der ZKM (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Oktober 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Editorial

Editorial, ZKM 2015, 131

Aufsätze

Tonner, Klaus, Der RegE des VSBG aus verbraucherrechtlicher und -politischer Sicht, ZKM 2015, 132-135

In dem Beitrag wird bedauert, dass der Regierungsentwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG-E) nur in wenigen Fällen über die Minimalstandards der AS-Richtlinie hinausgeht. Es werden Vorschläge für das weitere Gesetzgebungsverfahren unterbreitet, wo noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird. Insbesondere sollten Streitmittler Volljuristen sein, und Entscheidungen der Schlichtungsstellen sollten wenigstens in Auswahl veröffentlicht werden.

Niewisch-Lennartz, Antje, ADR-RL und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – alternative Therapie ohne Diagnose?, ZKM 2015, 136-140

Die ADR-Richtlinie hätte bis zum 9.7.2015 umgesetzt werden müssen. Derzeit befindet sich der Regierungsentwurf eines Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in den parlamentarischen Beratungen. Dies bietet Gelegenheit für eine Zwischenbewertung. Der nachfolgende Beitrag liefert eine grundlegende rechtspolitische Einordnung mit Blick auf Justiz, Verbraucherschutz und Mediation.

Hirsch, Günter, Verbraucherstreitbeilegung – Risiko oder Chance? – Ein Zwischenruf, ZKM 2015, 141-143

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ergänzt den Verbraucherschutz durch einen institutionalisierten außergerichtlichen Zugang zum Recht. Dieser bietet den Verbrauchern die Chance, ihre Rechte und Interessen schnell, (fast) ohne Kosten und barrierefrei durchzusetzen. Dabei geht es vorrangig um eine Schlichtung des Konflikts auf Augenhöhe. Insoweit unterliegt der Streitmittler von Gesetzes wegen keiner strikten Rechtsbindung. Die Haftung wegen fehlender “Rechtstreue“ knüpft deshalb an die Gestaltung des “Ombudsvertrages“ und die konkreten rechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Streitmittler an.

Salzgeber, Joseph, Lösungsorientierte Gutachten, ZKM 2015, 144-148

In Kindschaftssachen gilt für das Gericht gem. §§ 36 und 156 FamFG die Maxime, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken. Entsprechend kann das Familiengericht gem. § 163 Abs. 2 FamFG den Auftrag an den Sachverständigen erweitern, auch auf Einvernehmen hinzuwirken. Bei Familien, bei denen es zur Einschaltung eines Sachverständigen kommt, sind vorangehende Beratung oder Mediation meist gescheitert. Wird der Sachverständige mit dem Hinwirken auf Einvernehmen beauftragt, so bildet das familienpsychologische Gutachten in der Praxis häufig die letzte Hoffnung, die Autonomie der Eltern wieder herzustellen und eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Dabei bleibt für sein Handeln weiterhin der verfahrensrechtliche Rahmen gültig und gem. § 163 Abs. 1 FamFG muss dies darüber hinaus in einem vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen.

Hauschild, Flavia, Konsensuale Verfahren bei Arzthaftungsfällen, ZKM 2015, 148-151

Die außergerichtliche Beilegung von Arzt-Patienten-Konflikten ist in vielen Fällen sinnvoll. Das ist die Erkenntnis aus dem Umgang mit etwa 200 konsensual bearbeiteten Behandlungsfehlervorwürfen unterschiedlicher Art und Größe. Als besonders wirkkräftig für eine erfolgreiche Lösung erwiesen sich dabei nicht nur medizinisches Fachwissen und medizinrechtliches Können, sondern auch eine Verfahrensweise, die in der Lage war, die konfliktbezogenen Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses aufzunehmen.Nach wie vor sind die am Markt verbliebenen Heilwesenhaftpflichtversicherer sehr eingeschränkt bereit, solche Verfahren zu begleiten. Das stellt eine Barriere dar für die Weiterentwicklung eines vernünftigen Konfliktmanagements in diesem Bereich. Der Beitrag will über Erfahrungen informieren und Haftpflichtversicherern Gründe aufzeigen, ihre Haltung zu überdenken.

Reiss, Michael, Multikonflikt-Konstellationen: Optimierungshilfen für Konfliktmanager, ZKM 2015, 152-156

Konfliktmanager sind nicht nur mit jeweils einem Konflikt, sondern mit mehreren, untereinander verbundenen Konflikten konfrontiert. Orientierungshilfen dienen der Erkennung solcher Multikonflikt-Konstellationen, s. hierzu ZKM 2015, 77. Flankierend unterstützen diverse Optimierungsmethoden in Gestalt von Mind-Maps, Kraftfeld- und Einfluss-Analysen sowie Portfolios die kosten- und nutzenorientierte Handhabung komplexer Konfliktbündel.

Rauschenbach, Anne-Katrin, Wenn Brainstorming versagt, ZKM 2015, 156-160

Im Rahmen des Phasenmodells der Mediation gilt die kreative Phase der Lösungsfindung allgemein als besonders anspruchsvoll. Zu den in diesem Prozessstadium am häufigsten angewandten Methoden zählen Brainstorming und Brainwritingtechniken. Im vorliegenden Teil 1 dieses Beitrags werden diese Methoden kritisch betrachtet und darüber hinaus weitere intuitive Kreativitätstechniken (Mindmapping, Osborn-Checklisten, Sechs-Denkhüte-Methode), vorgestellt und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Wirtschafts- und Familienmediation überprüft. Im Folgenden 2. Teil werden ergänzend ausgewählte, bislang in der Mediation noch vergleichsweise unbeachtete systematisch-analytische Kreativitätstechniken vorgestellt.

Grüblinger, Kirstin, AStG – Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, ZKM 2015, 161-163

Am 13. August 2015 wurde österreichisches Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist tags darauf in Kraft getreten. Nachfolgender Beitrag skizziert die wesentlichen Eckpunkte und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, dem das Pilotprojekt “Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ vorausging. Die Autorin, zuständige Referentin der Sektion für Konsumentenpolitik des für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten federführend zuständigen Sozialministeriums, geht zudem auf die wesentlichen Unterschiede zum noch in Verhandlung befindlichen deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ein.

Berkel, Georg, “Negotiation and Game Theory", ZKM 2015, 164-165

J. Keith Murnighan ist Professor für Risiko Management an der Kellogg Graduate School of Management an der Northwestern University und Mitglied des Executive Committee des Dispute Resolution Research Institutes. Die Breite und Interdisziplinarität seiner Arbeit entzieht sich einer einfachen Kategorisierung: In den vergangenen 35 Jahren verfasste er zahlreiche und Bücher Fachbeiträge zu den Themen Verhandlung, Spieltheorie, Entscheidungstheorie, Konfliktmanagement, Ethik, Diversität und Führung. Gemeinsam ist seinen Themen ihre große soziale Relevanz und sein wiederkehrender Fokus auf das Thema “Fairness“. Keith Murnighan ist ein früher Forscher und Mitbegründer der Behavioral Economics. Im Jahre 2010 erhielt er die Ehrendoktorwürde der London Business School und 2006 den “Distinguished Educator Award“ der Academy of Management. In diesem Sommer wurde ihm der “Lifetime Achievement Award“ der International Association of Conflict Management verliehen.

Rezensionen

Zwickel, Martin, Zekoll/Bälz/Amelung (Hrsg.): Formalisation and Flexibilisation in Dispute Resolution, Den Haag 2014, 410 S., 189,46 €, ISBN 978-9004281165, ZKM 2015, 166

Schmidt, Christopher, Sandra Ibrom: Die Rolle der Mediation in demokratischen Entscheidungsprozessen, Baden-Baden 2015, 450 S., 109 €, ISBN 978-3848723423, ZKM 2015, 166-167

Mähler, Gisela u. Hans-Georg, Joseph Duss-von Werdt: homo mediator, Baltmannsweiler 2015, 288 S., 28 €, ISBN 978-3-8340-1364-4, ZKM 2015, 167

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 22.10.2015 12:07