Kernkraftwerk Unterweser: Mediation zum Rückbau endet mit Kompromiss

Im Mediationsverfahren über die beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängige Klage gegen die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) konnte eine Einigung erzielt werden. Der von regionalen Anti-Atomkraft-Initiativen unterstütze Paul Bremer aus Rechtenfleth (Landkreis Cuxhaven) hat seine Klage gegen das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zurückgezogen.

„Damit sind alle Klageverfahren gegen die erteilten Rückbaugenehmigungen unserer Kraftwerke beendet und die Genehmigungen sind nunmehr ohne jede Änderung bestandskräftig“, freut sich der bei KKU-Betreiberin Preussen Elektra zuständige Geschäftsführer Michael Bongartz. „Wir sehen uns damit in unserer Vorgehensweise beim Rückbau unserer Kernkraftwerke umfänglich bestätigt.“

Teil der Einigung ist, dass die maximal zulässigen Werte für die Abgabe radioaktiv belasteter Abwässer in die Weser nicht ausgeschöpft, sondern deutlich unterschritten werden. Preussen Elektra sagte die Reduzierung zu, ohne eine dahin gehende Rechtspflicht anzuerkennen.

Ganz anders sieht das Hans-Otto Meyer-Ott, einer der Sprecher der Initiativen. „Das Gericht hat eine erbärmliche Leistung gebracht. Es hat nichts getan und uns in eine Mediation gedrängt.“ Vorausgegangen war ein Erörterungstermin zum KKU-Rückbau in Rodenkirchen im Februar 2016. Mehrere Tage trugen die Initiativen ihre Argumente vor, in der Rückbau-Genehmigung blieben sie weitgehend unberücksichtigt.

Als auch spätere Versuche scheiterten, die wichtigsten 20 Dissenspunkte zwischen ihnen und der Genehmigungsbehörde zu klären, wählten die Initiativen vier davon aus und verklagten das Ministerium auf Nachbesserung. 2020 – der Rückbau hatte längst begonnen – erfuhren sie, dass das personell unterbesetzte Gericht die Klage nicht so bald verhandeln könne. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, ließen sich Initiativen und Kläger auf das Mediationsverfahren ein, wohl wissend, dass Paul Bremer seine Klage würde zurückziehen müssen, wenn es zu einer Einigung käme.

Das ist nun geschehen. Bremer und den Initiativen fiel der Schritt sichtlich schwer. Denn mit der Reduzierung der Belastung der Abwässer und der Überprüfung der Sturmflutsicherheit haben sie lediglich zwei der Ziele erreicht, um die es ihnen in ihrer 180 Seiten umfassenden Klageschrift von 2018 ging. „Es ist ein Hammer, wie wenig Substanz das hat“, kritisiert Meyer-Ott das Ergebnis der Mediation. „Das ist ziemlich enttäuschend.“

Für die Zustimmung zu der Vereinbarung gab es aus Sicht der Initiativen dennoch einen guten Grund, denn ob sie vor Gericht mehr erreichen könnten, ist ungewiss. „Würden wir die Klage wieder aufnehmen, wäre völlig unklar, wann verhandelt worden wäre“, gibt Meyer-Ott darüber hinaus zu Bedenken.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.06.2022 15:25
Quelle: www.weser-kurier.de v. 29.05.2022 u.a.

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