Schweiz: Mediationsbehörde baut Sprachbarrieren ab

Im Kanton Fribourg in der Schweiz besteht die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation. Gemäß Artikel 1 des Gesetzes über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten (MedG) ist die Mediation für Verwaltungsangelegen­heiten ein Prozess, bei dem eine qualifizierte und unabhängige Person als Gesprächspart­nerin zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den kantonalen Verwaltungsbehörden dient, um Konflikten vorzubeugen oder einvernehmliche Lösungen zu finden.

Jetzt hat die Mediationsbehörde dafür gesorgt, dass im Internet ab sofort eine Präsentation der Kantonsverwaltung in Leichter Sprache verfügbar ist - siehe hier https://www.fr.ch/de/staat-und-recht/regierung-und-verwaltung/informationen-zur-kantonalen-verwaltung. Die neue Rubrik entstand in Zusammenarbeit zwischen der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten, den Direktionen, der Staatskanzlei, dem Grossen Rat und den Gerichtsbehörden. Sie dient als Grundlage, um danach weitere Texte der einzelnen Verwaltungseinheiten in Leichter Sprache anzubieten.

Die Leichte Sprache macht Informationen für möglichst viele Menschen zugänglich und verständlich, insbesondere für Menschen mit Lese- und Verständnisschwierigkeiten. In der Schweiz fällt es laut Studien jeder fünften Person schwer, einen Standardtext zu lesen und zu verstehen. Texte in Leichter Sprache mit kurzen Sätzen, einfachen Wörtern, Beispielen und großem Schriftbild sind all diesen Personen nützlich. Autonomie im täglichen Leben, Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft können dadurch gefördert werden. Im Kanton Freiburg profitieren rund 70.000 Personen von zugänglicheren Informationen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.05.2024 15:10
Quelle: www.fr.ch v. 7.5.2024

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