Keine Staatshaftung mehr: EU kündigt Vertrag zur Energiecharta
Der Rat der EU hat einstimmig den Austritt der Gemeinschaft aus dem Vertrag zur Energiecharta beschlossen. Diese Entscheidung stellt den letzten Schritt in einem mehrstufigen Prozess dar und entfaltet damit unmittelbare Wirksamkeit. Der Vertrag zur Energiecharta (Energy Charter Treaty, ECT) war in den 1990er-Jahren geschlossen worden, um große private Investitionen in fossile Energien, vor allem in Öl, Gas und Kohle, rechtlich besser abzusichern.
Mit dem Vertrag erhielten Unternehmen die Möglichkeit, direkt einen Staat zu verklagen, wenn sie durch Entscheidungen der jeweiligen Regierung negativ betroffen wurde. Als prominentes Beispiel in Deutschland dient Vattenfall. Der schwedische Staatskonzern hatte die Bundesregierung 2012 vor einem internationalen Schiedsgericht auf sechs Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Begründet hatte der Konzern diesen Schritt damit, dass er wegen der vorgezogenen Abschalttermine für seine Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nicht mehr alle Strommengen produzieren konnte, die ihm ursprünglich einmal zugeteilt worden waren.
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil 2016 einen Ausgleichsbedarf für diese nicht mehr verwertbaren Reststrommengen festgestellt. Am Ende hatte sich die Bundesregierung mit den betroffenen Stromkonzernen Vattenfall, RWE, Eon/PreußenElektra und EnBW auf einen Vergleich verständigt. Als Ausgleich für die wirtschaftlichen Folgen des vorgezogenen Atomausstiegs zahlte die Bundesregierung eine Entschädigungssumme von 2,43 Milliarden Euro.