Commercial Courts: Streitwertgrenze auf 500.000 Euro gesenkt
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat kürzlich den Entwurf eines „Justizstandort-Stärkungsgesetzes“ beschlossen. Damit soll die Einführung von sogenannten Commercial Courts ermöglicht werden. Vor diesen Kammern soll in der Regel auf Englisch verhandelt werden. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Stärkung des Justizstandortes Deutschlands bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten.
Gegenüber der Ursprungsfassung sieht der Entwurf nun eine geringere Streitwertgrenze vor, und zwar 500.000 Euro statt eine Million Euro. Damit sollen laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Hürden des Zugangs zum Commercial Court gesenkt werden. „Damit soll erreicht werden, dass eine größere Anzahl von Fällen vor den Commercial Courts anhängig gemacht werden kann. Die Streitwertgrenze ist dennoch hoch genug, um eine entsprechende Spezialisierung der neuen Commercial Courts auf große Wirtschaftsstreitigkeiten zu ermöglichen“, heißt es dazu.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion. Unter anderem hatten die Abgeordneten den kompletten Verzicht auf eine Streitwertgrenze gefordert. Zudem hatte die Union vorgeschlagen, dass auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof auf Englisch verhandelt werden sollte.