OLG Köln dringt im Postbankstreit zu außergerichtlicher Einigung
Ob die Deutsche Bank die ehemaligen Aktionäre der Postbank gerecht abgefunden hat, ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens am Oberlandesgericht Köln. Einen möglichen Verkündungstermin Mitte August 2024 haben die Richter aus der Domstadt verstreichen lassen. Wegen der Höhe des Übernahmeangebots sollen sich die Beteiligten außergerichtlich einigen.
Der 13. Zivilsenat hat deshalb die Verhandlungen „wegen fortdauernden Beratungsbedarfs“ aufgehoben. Die Parteien hätte keine gütliche Einigung mitgeteilt, heißt es. Der Zivilsenat brauche noch mehr Zeit für seine Beratungen. Der Verkündungstermin wurde auf den 23. Oktober verlegt. Die Deutsche Bank bot den ehemaligen Aktionären der Postbank, deren Klagen beim OLG anhängig sind, zuletzt 36,50 Euro je Aktie, 11,50 Euro mehr als beim freiwilligen Übernahmeangebot. Indes wurde die Offerte ganz kurzfristig unterbreitet und sollte innerhalb von nur vier Tagen von allen Beteiligten akzeptiert werden.
„Ich werte den Schritt des Gerichts als Aufforderung, sich zu einigen“, sagte Rechtsanwalt Jan Bayer, der einige Kläger vertritt, der F.A.Z. „Wir haben immer gesagt, dass es sich um ein sehr komplexes Verfahren handelt. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Gerichts, sich mehr Zeit für die Prüfung zu nehmen“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank. Es ist das dritte Mal, das die Kölner Senate sich mit dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit beschäftigen müssen. Bereits zwei Mal hat der Bundesgerichtshof das Verfahren zurückverwiesen, zuletzt Ende 2022.
Die Deutsche Bank hat nach einer mündlichen Verhandlung des Gerichts im April eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro gebildet, um mögliche Ansprüche ehemaliger Postbankaktionäre zu befriedigen. Dies brachte sie im zurückliegenden zweiten Quartal in die Verlustzone.