Ungleicher Uhren-Domainstreit um moon-swatch.com endet vor WIPO-Schiedsgericht

Mit vereinten Kräften zum Erfolg: Auch seine nahezu kindliche Naivität hat den Inhaber von moon-swatch.com nicht davor geschützt, einen UDRP-Rechtsstreit um die Domain zu verlieren. Doch auch die beiden berühmten Beschwerdeführer haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Im Streit um moon-swatch.com vor dem Schiedsgericht der WIPO war die Bank der Beschwerdeführerinnen prominent vertreten. Sowohl die SWATCH AG als auch die OMEGA SA, die beide zur The Swatch Group Ltd. mit Sitz in der Schweiz gehören, störten sich an der Registrierung und Nutzung dieser Domain. Hinter »MoonSwatch« verbirgt sich eine Kollektion von insgesamt elf Armbanduhren, die nach den Planeten des Sonnensystems benannt sind. Sie beruht auf einer Design-Partnerschaft der Streetstyle-Uhrenmarke Swatch mit dem Luxusuhrenhersteller Omega, der mit der Speedmaster Moonwatch einen ikonischen Zeitmesser entwickelt hat, der 1969 von Neil Armstrong und Buzz Aldrin auf der Mondoberfläche getragen wurde. Während sich die OMEGA SA auf Markenrechte an der Wortmarke »MOONWATCH« berufen konnte, hatte sich die SWATCH AG Rechte an der Wortmarke »MOONSWATCH« gesichert, letztere mit einem Registrierungsdatum vom 23. August 2023. Den Beschwerdeführerinnen gegenüber stand der Marokkaner Soulaimane El Maimouni, der die streitige Domain moon-swatch.com am 02. Juli 2024 registriert hatte. Er nutzte sie, um auf eine typische Parking-Website weiterzuleiten und die Domain dort zum Kauf anzubieten. Die WIPO bestellte Stephanie G. Hartung, Rechtsanwältin aus Frankfurt/Main, zur Einzelschiedsrichterin, die sich mit dem Transferverlangen der beiden Beschwerdeführerinnen auseinanderzusetzen hatte.

So erwartbar das Ergebnis, so vermeidbar war der Rechtsstreit. Glaubt man den Angaben der Wikipedia, kam die MoonSwatch am 26. März 2022 auf den Markt und war von Anfang an – nicht zuletzt aufgrund ihrer eingeschränkten Verfügbarkeit – weltweit stark nachgefragt. Gleichwohl sollte bis zur Registrierung der Wortmarke »MOONSWATCH« weit über ein Jahr vergehen. Und selbst, als die Marke eingetragen war, konnte der Beschwerdegegner die streitige Domain im Juli 2024 noch problemlos registrieren. Und zwar nicht unter einer vermeintlich exotischen Top Level Domain, sondern unter .com und in einer naheliegenden Zeichenfolge. Auch wenn man der Swatch Group zu Gute halten kann, dass zumindest die Domain moonswatch.com bereits am 30. Juni 2022 registriert worden war – bei umsichtigem Domain-Management hätte man auch die Bindestrich-Variante mitregistrieren müssen. So war es dem Beschwerdegegner zumindest vorübergehend möglich, die Domain zu missbrauchen. Dass er dies nicht getan hat, sondern lediglich auf den Verkaufspreis spekulierte, dürfte wiederum allein seiner Naivität geschuldet gewesen sein.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2024 11:07
Quelle: www.domain-recht.d v.4.9.2024

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