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BMJ will Verbraucherstreitbeilegung optimieren
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verbraucherstreitbeilegung vorgelegt. Ziel der Reform ist es primär, die Bereitschaft von Unternehmen zur Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung zu erhöhen. Dazu soll die Verbraucherstreitbeilegung entbürokratisiert und der Zugang erleichtert werden.
Im Einzelnen sieht der Entwurf vor:
- Unternehmer sollen zukünftig in Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) nicht mehr die Kosten tragen, wenn sie vollständig obsiegen. Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher weiterhin grundsätzlich kostenfrei.
- Um die Teilnahmebereitschaft von Unternehmerinnen und Unternehmern weiter zu fördern, soll die kostenauslösende Teilnahmefiktion aufgehoben werden. Diese greift bisher in dem Fall, dass ein Unternehmer oder eine Unternehmerin auf einen von der USS übersandten Schlichtungsantrag nicht kurzfristig reagiert.
- Die Informationspflichten für Unternehmer sollen vereinfacht werden. Zum einen soll die Regelung entfallen, dass Unternehmer ihre fehlende Bereitschaft, am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf ihrer Webseite kundtun müssen. Zum anderen soll für Unternehmen, die nicht an der Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen wollen, die Pflicht, nach dem Entstehen der Streitigkeit die zuständige Schlichtungsstelle gegenüber dem Verbraucher anzugeben, entfallen. Stattdessen soll klarer geregelt werden, wann und auf welche Weise der Unternehmer auf die Verbraucherstreitbeilegung hinzuweisen hat, wenn es zu einer Verbraucherbeschwerde gekommen ist.
- Es soll eine Aufbewahrungsfrist für die Verfahrensakten der Schlichtungsstellen eingeführt werden.
- Außerdem soll die USS künftig eine größere Rolle beim Zugang von Verbrauchern und Unternehmern zum Schlichtungsverfahren spielen, indem dieser eine Auskunfts- und Lotsenfunktion übertragen wird.
Der Referentenentwurf ist hier abrufbar: https://ottosc.hm/st9gJ
Zum Thema auch Greger im ZKM-Expertenblog (ZKMBLOG0000899)
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.11.2024 12:16
Quelle: BMJ Pressemitteilung 87/2024 v. 16.10.2024