Prof. Dr. Ulla Gläßer erhält Ehrendoktorwürde der Universität Kopenhagen

In einer feierlichen Zeremonie und mit persönlicher Gratulation der dänischen Königin hat Prof. Dr. Ulla Gläßer, langjähriges Mitglied des Redaktionsbeirats der ZKM, kürzlich die Ehrendoktorwürde der Universität Kopenhagen erhalten. Ausgezeichnet wurde sie für ihre anhaltende und einflussreiche wissenschaftliche Arbeit zu Mediation und außergerichtlicher Konfliktbearbeitung.

Als einer von sechs international renommierten Forschenden, unter anderem von den Universitäten Cambridge, Columbia und Stanford, wurde Prof. Dr. Ulla Gläßer im Festsaal der Universität Kopenhagen die Ehrendoktorwürde verliehen. „Sie hat in vielerlei Hinsicht einen wichtigen Beitrag zur praktischen und wissenschaftlichen Entwicklung der Mediation als neues, interdisziplinäres Feld geleistet“, begründete Prof. Dr. Lin Adrian die Auszeichnung. Die dänische Juristin hatte ihre deutsche Kollegin für die Ehrendoktorwürde vorgeschlagen, weil diese die Mediation und Konfliktlösung innerhalb und außerhalb des juristischen Bereiches vorangetrieben und den legislativen und politischen Prozess zur Mediation beeinflusst habe.

Für die Viadrina-Juristin stellt die Auszeichnung eine Bestätigung ihres atypischen Berufsweges dar: „Zu Beginn meiner Tätigkeit an der Viadrina wurde die Mediation von vielen Kolleg*innen noch mit erheblicher Skepsis als Fremdkörper an einer Juristischen Fakultät betrachtet und einmal sogar als ,organisierte Rechtsverweigerung‘ bezeichnet. Meine Entscheidung, akademisch gerade auf dieses – mir persönlich sehr wichtige – Themenfeld zu setzen, war berufsbiographisch entsprechend risikoreich.“ Die jetzige Auszeichnung durch die Juristische Fakultät der altehrwürdigen Universität Kopenhagen mache deutlich, dass Mediation und Konfliktmanagement mittlerweile ihren legitimen Platz in der Rechtswissenschaft eingenommen haben, betont Ulla Gläßer.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.12.2024 13:21
Quelle: PM Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und Universität Kopenhagen v. 15.11.2024

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