Kabinett macht den Weg frei für Schiedsgericht NS-Raubgut
Das Bundeskabinett hat der Reform der Beratenden Kommission durch die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zugestimmt. Damit sind auch auf Seiten des Bundes die Voraussetzung für eine verbesserte Rückgabepraxis geschaffen.
Der Kabinettsbeschluss ist das Ergebnis einer intensiven und konstruktiven und dabei auch parteiübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie dem der Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference. Die Mehrheit der Länder hat dazu auch bereits Kabinettsbeschlüsse gefasst.
Mit der Schiedsgerichtsbarkeit werden laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth faire und gerechte Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien besser zu erreichen sein. So werde die Rückgabe von NS-Raubgut insbesondere durch die einseitige Anrufbarkeit erleichtert, die nun auch in Deutschland gelten wird. „Zudem schaffen wir mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit und haben uns auf ein gemeinsames Vorgehen auch bei der Besetzung des Schiedsgerichts zwischen Bund, Ländern, Kommunen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Opfer und ihrer Nachkommen, der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden verständigt“, betonte Roth.
Zuvor hatte eine größere Zahl von mit NS-Raubkunstfällen befassten Anwälten und Historikern gemeinsam mit Nachkommen von Geschädigten in einem offenen Brief mit der Bitte an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt, „das Restitutionsrecht von NS-Raubgut in Deutschland zu erhalten und zu verbessern… Auf den letzten Metern der Legislaturperiode die Beratende Kommission NS-Raubgut abzuschaffen und ein für die Opfer schlechteres neues Verfahren zu beschließen, ist unredlich.“