Equal Pay Day: Weiterhin große Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft
Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 7.3.2025. In der Anwaltschaft sind die geschlechtsbezogenen Gehaltsunterschiede nach wie vor deutlich größer, berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer.
Auf Basis der Zahlen, die ihm Rahmen der STAR-Untersuchung 2023 erhoben wurden, beträgt der Gender Pay Gap zwischen Vollzeit arbeitenden angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 23,3 Prozent. Der Equal Pay Day liegt hier also rechnerisch später: Basierend auf den Zahlen aus 2023 lag er im Jahr 2024 erst am 25. März, d.h. angestellte Anwältinnen arbeiteten faktisch rund 85 Tage umsonst. Die STAR-Untersuchung belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch detaillierter. Daraus ergibt sich u.a., dass die Gehaltsunterschiede bei Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten erheblich höher sind.
In der nun beginnenden Legislaturperiode werden Equal Pay und Entgelttransparenz absehbar auf der Agenda stehen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) zielt darauf, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu stärken; sie will dazu beitragen, die Gender Pay Gaps in der EU zu reduzieren. Die Richtlinie muss bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Aus verhandlungstheoretischer Sicht siehe zum Thema Habbe/Vogt, Der Gender Negotiation Gap – Wege zum Erfolg am Verhandlungstisch, ZKM0076895