Aus für OS-Plattform: IHK Dresden gibt Handlungsempfehlungen an Händler
Die mit der der sogenannten ODR-Verordnung (VO (EU) 524/2013) für Online-Verkäufer und Online-Dienstleister eingeführte Hinweispflicht auf die OS-Plattform der EU für Online-Streitbeilegung ist Geschichte. Der Grund: Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wird nach der Annahme der Verordnung EU 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Ab diesem Zeitpunkt sollten Online-Händler alle Hinweise auf die Plattform von ihren Webseiten entfernen, empfiehlt die IHK Dresden. Verortet sind die Hinweise in erster Linie im Impressum und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im eignen Shop und auf Plattformen. Bleibt der Hinweis über den Zeitpunkt hinaus, können Abmahnungen drohen. Es könnte als irreführend angesehen werden, Verbraucher auf eine Streitbeilegungsmöglichkeit hinzuweisen, die es gar nicht mehr gibt, warnt die IHK Dresden.
Erhalten bleibt dagegen der Hinweis auf das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG. Nach § 36 VSBG sind Unternehmen verpflichtet, auf der Webseite und in den AGB zu erklären, ob man bereit bzw. verpflichtet ist, an alternativer Streitbeilegung teilzunehmen und wenn das zutrifft, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.