Große Justizreform in Spanien: Revolution im Zivilverfahrensrecht mit verpflichtendem Mediationsversuch

Seit dem 3. April 2025 ist in Spanien das neue Gesetz zur „Effizienz der Justiz“ in Kraft. Es handelt sich dabei um eine weitgreifende Reform des Justizsystems auf der iberischen Halbinsel, welche Gerichtsverfahren schneller, agiler und effizienter machen soll.

Die vielleicht bemerkenswerteste Neuerung ist die Verpflichtung der Parteien, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Zivil- und Handelssachen zwingend auf alternative Streitbeilegung (ADR) zurückzugreifen. Das Gesetz sieht Mediation und Verhandlungslösungen für Konflikte vor, um übermäßigen Rechtsstreitigkeiten bei den Gerichten vorzubeugen.

Parallel wird auch eine Reform der Prozesskosten durchgeführt. Bisher wurden die Kosten von denjenigen getragen, die den Prozess verloren hatten. Diese neue Regel sieht jedoch vor, dass ein Versuch unternommen werden muss, eine Einigung zu erzielen. Wenn sich nach Abschluss des Rechtsstreits herausstellt, dass trotz an sich gerechtfertigter Klage kein Versuch unternommen wurde, eine vorherige Einigung zu erzielen, ordnet das Gericht an, dass die Kosten von denjenigen zu tragen sind, die die Mediation nicht durchführen wollten, da dann eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Justiz vorliegt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2025 14:24
Quelle: Das deutsch-spanische Rechtsportal und Infos Gran Canaria v. 5.4.2025

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